Beirat-BW e.V.
Aktuelle Trends in Beiräten und Aufsichtsräten
2021/2022 führte Kienbaum eine Studie durch, in der InhaberInnen, GeschäftsführerInnen, Beiräte und Aufsichtsratsmitglieder zu ihrer Arbeit in Aufsichtsgremien befragt wurden. Die zentralen Erkenntnisse im Vergleich zur Studie von 2013 sind:
Anzahl der Beiräte
Die Anzahl der Unternehmen mit einem Beirats- oder Aufsichtsratsgremium ist gestiegen: 2013 waren es 55 % der befragten Unternehmen, 2022 sind es 63 %.
Inhabereinfluss
In 23 % der befragten Familienunternehmen wird die Geschäftsführung ausschließlich von Gesellschaftern geführt. In 43 %der Unternehmen gibt es eine gemischte Führung aus Gesellschaftern und externen Geschäftsführern. In 35 % der Unternehmen wird die Geschäftsführung ausschließlich von externen Geschäftsführern übernommen.
Altersdurchschnitt in Gremien
Eine gemischte Altersstruktur führt zu größerer Zufriedenheit in der Gremienarbeit. Dennoch sind die meisten Beiräte und Aufsichtsräte über 50 Jahre alt – nur 7 % sind unter 40 und 16 % unter 50Jahre.
Frauen in Beiräten oder Aufsichtsräten
Frauen sind in den Gremien stark unterrepräsentiert. Nur jedes zweite Gremium hat eine Frau als Mitglied, und 51% der befragten Unternehmen haben keine Frau im Gremium.
Vergütung von Beiräten
Die durchschnittliche Jahresvergütung liegt bei rund 25.000 € für ordentliche Gremienmitglieder, während Vorsitzende fast das Doppelte erhalten (24 % gaben 60.000 € an). Die meisten gaben eine Vergütung von 10.000 € an. Mit der Vergütung ist auch der Arbeitsaufwandgestiegen. Immer mehr Unternehmen benötigen Beiräte und Aufsichtsräte für mehr als drei Sitzungen pro Jahr. In 61 % der Unternehmen sind es vier Sitzungen, bei 2 % sogar acht oder mehr.
Gefragte Kernkompetenzen der Beiräte
Besonders gefragt sind Kompetenzen in den Bereichen Strategie (92 %), Finanzen (61 %) und Vertrieb. HR-Kompetenz ist trotz des Fach- und Führungskräftemangels nur für jeden zehnten Befragten relevant. Auch Marketing (22 %) und Produktion/Technik (32 %) sind relativ wenig gefragt.
Entscheidungskompetenzen des Beirats/Aufsichtsrats
Immer mehr Entscheidungskompetenzen werden auf die Beirats- und Aufsichtsratsgremien verlagert. Eine Ausnahme bildet die Bestimmung der Gewinnverwendung, die in 4 von 5 Fällen bei den Gesellschaftern bleibt. Themen wie Personal, Strategie und Jahresplanung werden jedoch zunehmend abgegeben.
Haftung von Beiräten und Aufsichtsräten
Während 2013 nur in rund der Hälfte der Fälle eine D&O-Versicherung für Mitglieder der Beiräte und Aufsichtsrätevorhanden war, haben inzwischen 74 % der Unternehmen eine solche Versicherung integriert. 6 % aller Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder haften immer noch persönlich und unbegrenzt. Oft sind die Regelungen nicht eindeutig. Empfehlenswert wäre ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auf Höchstbeträge.
Hohe Zufriedenheit bei Gremien ohne Anteilseigner im Vorsitz
Die Zufriedenheit mit der Gremienarbeit ist gestiegen. Die Befragten sind um 10 % zufriedener, wenn der Beiratsvorsitz nicht mit einem Anteilseigner besetzt ist. Bei Gremien mit einem hohen Altersdurchschnitt (überwiegend über 50) ist die Zufriedenheit geringer als bei gemischteren Gremien.
Aus der Kienbaum Studie ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
1. Diverse Besetzung von Experten in Gremien: Divers hinsichtlich Alter, Branchenkompetenz.
2. Klargeregelte Rechte und Pflichten aller Gremienmitglieder.
3. Mentale und finanzielle Unabhängigkeit der Mitglieder für objektive Empfehlungen und Entscheidungen.
4. Einführung einer Altersgrenze, z.B. 70-75 Jahre.
5. Festlegung der Haftungsfrage.
Die Personal- und Managementberatung Kienbaum hat die Studie als Online-Befragung branchenübergreifend unter 195 InhaberInnen, GeschäftsführerInnen, Vorständen sowie Beiräten und Aufsichtsräten mittelständischer Unternehmen in Deutschland erhoben.
*Quelle: Kienbaum, 2022*
Hier geht es zum Download der vollständigen Studie:
Beirat und Aufsichtsrat im Mittelstand
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