NACHHALTIGKEITS BERICHTSERSTATTUNG - AUCH FÜR DEN BEIRAT EIN THEMA

11/11/2021

von Falko R. Loy, Mitglied Beirat-BW e.V.

Worum geht es grundsätzlich bei dem Thema und für welche Unternehmen ist das relevant?

Bei der aktuellen CSR-Berichterstattung (CSR = Corporate Social Responsibility), die in Deutschland 2017 eingeführt wurde, geht es darum, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, in der zu den Themenbereichen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Achtung der Menschenrechte berichtet wird. Bislang betrifft dies in Deutschland etwa 500 Unternehmen. Konkret sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Mit dem am 21.04.2021 veröffentlichten Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) und der damit einhergehenden Ausweitung der Berichtspflicht auf große haftungsbeschränkte Unternehmen steigt die Zahl der Berichterstatter auf voraussichtlich ca. 15.000 Unternehmen an. Konkret müssen dann neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen auch große Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichtserstattung aufnehmen. Dazu gehören Betriebe, die mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten (Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie):

  • Bilanzsumme: 20 Mio. EUR
  • Nettoumsatzerlöse: 40 Mio. EUR
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 250.

Damit wird das Thema im Mittelstand endgültig angekommen sein, was bedeutet, dass die betroffenen Gesellschaften ab 2023 voll berichtspflichtig sein werden und dass sich auch viele Beiräte mit dem Thema beschäftigen werden.

Was muss berichtet werden?

Die Unternehmen müssen einerseits qualitativ und quantitativ berichten, wie sich ihre Aktivitäten auf Nachhaltigkeitsaspekte bezogen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange aber auch auf Corporate-Governance-Aspekte auswirken und andererseits, wie die Unternehmen selbst von diesen Faktoren betroffen sind. Die zeitliche Perspektive bezieht sich hierbei jeweils sowohl auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft.

Relevanz für die Beiratsarbeit

Zuallererst wäre die Strategie-Entwicklung zu nennen, die sicherlich eine Chance darstellt. Möchte sich das Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie geben und wie sähe diese aus? Wie wirkt sich das kommende Lieferkettengesetz und sich verändernde klimatische Bedingungen für das Unternehmen selbst, aber auch auf Unternehmen innerhalb der Lieferkette mit unterschiedlichen Szenarien und auf das Geschäftsmodell aus? Profitiert das Unternehmen bereits von Diversität bzw. was könnte getan werden, um positive Effekte zu steigern? Mit Diversität ist im Übrigen nicht nur Geschlecht, sondern auch Alter, kultureller Hintergrund und Erfahrungsschatz gemeint. Wird es den durch das Unternehmen befriedigten Bedarf mittel- bis langfristig noch in der Form geben und falls nicht, wie könnte das Geschäftsmodell adaptiert werden? Viele weitere Fragen können Basis für eine fruchtvolle und mehrwertstiftende Diskussion zwischen dem Beirat und der Geschäftsleitung sein. Der Beirat kann hierbei Impulse einbringen sowie unterstützen und ggf. Ansatzpunkte aus anderen Branchen einbringen.

Ein weiterer Punkt ist die Beobachtung des sich ändernden unternehmerischen Risikoprofils. Nicht nur die bewusste Auseinandersetzung mit Risiken entlang der Themenfelder, die in dem Nachhaltigkeitsreporting behandelt werden, wird eine sehr hilfreiche Aktivität zu Gunsten einer Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sein. Auch das Monitoring und die Diskussion aussagekräftiger Performance- und Risikoindikatoren werden außerordentlich hilfreich sein, das Unternehmen auf dem eingeschlagenen Nachhaltigkeitskurs zu halten.

Eine zusätzliche, wegen der Öffentlichkeitswirkung nicht zu vernachlässigende Aktivität im Beirat kann die Beobachtung und Begleitung der Berichterstattung sein. Schließlich erlangt das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Aufmerksamkeit bei vielen Stakeholdern, wie aktive oder zukünftige Mitarbeiter, Kapitalgeber, Kunden oder schlicht die Öffentlichkeit. Der Nachhaltigkeitsbericht kann so unter anderem von einem „Pflichtbericht“ zu einem „Aushängeschild“ mutieren und ein Instrument sein, um sich positiv von Mitwettbewerbern abzuheben. Ein angemessener Fokus ist hier sicherlich geboten. Abschließend lässt sich festhalten, dass das Thema Nachhaltigkeitsberichtswesen ein zunehmend relevantes Themenfeld ist, mit dem sich auch der Beirat befassen sollte.

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